Die Ferienzeit ist leider Hochsaison für unerwünschte Tiere. In diesem Jahr rechnet der deutsche Tierschutzbund wieder mit 70.000 ausgesetzten Tieren - allein über die Dauer der Schulferien. Damit Haustieren dieser Akt der Grausamkeit erspart bleibt, gibt es unter anderem die Aktion des deutschen
Ein Hund angebunden in einem kleinen Wäldchen unweit einer Autobahnraststätte. Dieses Bild ist leider keine Seltenheit. Immer mehr Menschen entledigen sich auf diese Art und Weise ihres Haustieres, das plötzlich nicht mehr ins eigene Lebenskonzept passt. Besonders wenn der Urlaub vor der Tür steht, sind viele Hundehalter mit der Aufgabe, nach einer geeigneten Unterbringung zu suchen, scheinbar überfordert - das legen zumindest die Zahlen der ausgesetzten Tiere nahe. 70.000 sind es pro Ferienzeit in Deutschland jährlich. Der Großteil Hunde, aber auch Katzen und Kleintiere fallen der Verantwortungslosigkeit ihrer Besitzer zum Opfer. Tierschützer raten Menschen deshalb dringend, bereits vor der Anschaffung eines Haustieres über den persönlichen Jahresablauf und die damit verbundenen Betreuungsnotwendigkeiten nachzudenken.
Der ausgesetzte Hund: Tierquälerei auf höchstem Niveau - auch vor dem Gesetz
Kommt ein Hund ins Haus, ist er vollkommen von den Menschen abhängig. Für das Tier ist sein neuer Besitzer - egal ob Einzelperson oder Familie - sein Rudel. Und mit dem möchte er auch zusammen sein, das liegt in der Natur des Hundes. Bindet ihn nun sein Rudelführer an, geht weg und kommt nicht mehr zurück, dann kann der Hund ein schweres Trauma erleiden: Das kann Auslöser für Angstzustände oder gar depressionsähnliches Verhalten sein, die nur schwer wieder zu heilen sind. Da das Aussetzen eines Tieres kein Kavaliersdelikt ist, werden die meisten Tiere zudem an einsamen Orten zurückgelassen. In der Regel möchte keiner bei einer solchen Tat beobachtet werden. Zudem das auch rechtliche Konsequenzen mit sich führt. Im Paragraph 17 des Tierschutzgesetz steht geschrieben, dass jeder, der einen Hund aussetzt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder bis zu einem maximalen Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bestraft werden kann.
Hilfe für Hundebesitzer, die nicht wissen wohin mit ihrem Tier
Der Deutsche Tierschutzbund hat bereits vor fünfzehn Jahren die Initiative "Nimmst Du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier" gegründet. "Wir haben damit gemeinsam mit den uns angeschlossenen Tierschutzvereinen sicher viele Tiere vor einem schlimmen Schicksal bewahrt", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Damit Menschen, die in der Urlaubszeit nicht wissen, wohin sie mit ihrem Haustier sollen, rechtzeitig eine geeignete Betreuung finden können, hat der Deutsche Tierschutzbund eine Urlaubshotline eingerichtet. Unter der Rufnummer 0228-60496-27 gibt es nicht nur Tipps und Hilfe für die Tierbetreuung - auch Informationen rund um die Reise mit dem Haustier können dort erfragt werden. Für die Vermittlung einer Betreuung fallen übrigens keine Kosten an und auch die Unterbringung der Tiere erfolgt auf ehrenamtlicher Basis, da sich die Haustierhalter wechselseitig um ihre Tiere kümmern.
Was tun, wenn man einen ausgesetzten Hund findet?
Wer einen Hund entdeckt, der scheinbar von seinem Besitzer ausgesetzt wurde, sollte versuchen, sich ihm vorsichtig zu nähern. Wenn der Hund zutraulich ist, dann könnte eine Kontrolle des Halsbandes Aufschlüsse über den Besitzer geben. Häufig sind hier Adressdaten angehängt oder aufgedruckt. Nicht jeder Hund, der ziellos umherstreunt, muss ausgesetzt worden sein, eventuell ist das Tier auch nur entlaufen. Sind keine Telefonnummer oder sonstiges auszumachen, dann sollte umgehend der örtliche Tierschutzverein oder die Polizei verständigt werden. Sie werden dafür Sorge tragen, dass der Vierbeiner schnellstmöglich in das nächst gelegene Tierheim gebracht wird. Wer den Hund selbst aufnehmen möchte, für den gilt das Fundrecht. Da dieses aber erst nach sechs Monaten greift, ist es dringend notwendig, den "Fund" trotzdem offiziell im Tierheim zu melden. Ist das geschehen, kann das Tier mitgenommen werden und wenn sich binnen sechs Monaten der Besitzer nicht meldet, gehört der Hund nach Paragraph 973 BGB nach einem halben Jahr seinem Retter.
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