Diese Regelung bedeutet, dass zum Beispiel erneut eine Genehmigung notwendig wird, wenn der Hund eines Mieters stirbt und ein neues Haustier angeschafft wird. Eine Genehmigung gelte nämlich immer nur für ein konkretes Tier, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Die Information stammt aus einem neuen Buch der Verbraucherzentrale mit dem Titel "Was ich als Mieter wissen muss". Der Ratgeber beantwortet Fragen rund um die Rechte und Pflichten von Mietern und kann bei jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erworben werden.