Eine Impfung für Katzen sollte gut überlegt sein, denn sie kann auch gefährliche Nebenwirkungen nach sich ziehen. Gegen welche Krankheiten sollten Katzen geimpft werden?
Da die Risiken bei manchen Impfpräparaten größer sind als der Nutzen, sollten Katzen nur so häufig wie gerade nötig geimpft werden. Die ständige Impfkommission vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) hat dazu im Juli 2006 eine Impfempfehlung für Kleintiere (Link siehe unten) herausgegeben. Demnach sind für Katzen nur Schutzimpfungen gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und (für freilaufende Katzen) gegen Tollwut unerlässlich. Schutzimpfungen gegen andere Krankheiten sollten individuell von Fall zu Fall entschieden werden.
Die wichtigsten Krankheiten, die zu bedenken sind, finden Sie in der folgenden Auflistung.
Katzenseuche
Katzenseuche (auch Katzenstaupe oder Panleukopenie) wird entweder von Tier zu Tier oder indirekt über den Menschen oder Gegenstände übertragen. Für Katzen endet sie meist tödlich, Menschen sind dagegen nicht gefährdet. Eine Schutzimpfung gegen Katzenseuche ist empfehlenswert: Junge Katzen sollten der ständigen Impfkommission zufolge in der 8., 12. und 16. Lebenswoche sowie im 15. Lebensmonat geimpft werden. Nach der Grundimmunisierung folgen alle drei Jahre Wiederholungsimpfungen.
Katzenschnupfen
Katzenschnupfen kann besonders für junge Katzen lebensgefährlich werden, ältere Tiere dagegen haben ein stärkeres Immunsystem und überstehen die Krankheit in der Regel. Eine Impfung wird zwar empfohlen, geimpfte Katzen sollen sich jedoch an mutierten Viren anstecken und trotzdem erkranken können. Die Grundimmunisierung junger Katzen erfolgt in den gleichen Abständen wie die Impfung gegen Katzenseuche. Auffrischungsimpfungen sind jährlich oder alle zwei Jahre notwendig.
Tollwut
Eine Impfung gegen Tollwut empfiehlt sich für freilaufende Katzen in jedem Fall, denn die Krankheit endet sowohl für Katzen als auch für Menschen und die meisten Säugetiere tödlich. Eine nicht geimpfte Katze, bei der Ansteckungsverdacht besteht, muss einem Tierarzt übergeben und eingeschläfert werden. Eine Impfung wird in der Regel in der 12. und 16. Lebenswoche sowie im 15. Lebensmonat empfohlen (die Impfung in der 16. Lebenswoche wird gesetzlich jedoch nicht verlangt). Seit 2005 müssen Auffrischungsimpfungen nicht mehr jährlich, sondern dem Impfpräparat entsprechend erfolgen. Gute Impfstoffe gegen Tollwut schützen bis zu vier Jahre lang. Bei Impfungen gegen Tollwut treten besonders oft bösartige Tumore, sogenannte Sarkome, auf, die fast immer zum Tod der Katze führen.
Bauchfellentzündung (FIP)
An der ansteckenden Bauchfellentzündung (FIP) erkranken überwiegend junge Katzen. Die Erreger werden durch den direkten Kontakt zu einer infizierten Katze oder über Gegenstände übertragen. Katzen können zwar gegen eine ansteckende Bauchfellentzündung geimpft werden, Kritiker raten davon jedoch ab: Ihnen zufolge wirkt der Impfstoff kaum und kann sogar den Ausbruch der Bauchfellentzündung begünstigen.
Felines Leukämievirus (FeLV)
Die bei Katzen auftretende Leukämie (auch als Leukose bezeichnet) ist eine Viruserkrankung, die das Immunsystem angreift. Auch hier ist die Schutzwirkung umstritten: Geimpfte Katzen sollen sich trotzdem infizieren können, wenn sie ständig mit dem Erreger in Kontakt kommen und viele erwachsene Tiere überstehen einen kurzen Kontakt mit dem Virus auch ohne Impfschutz. Das Risiko, dass sich ein Sarkom an der Einstichstelle der Impfung bildet, ist besonders hoch.
Chlamydien
Chlamydien sind Bakterien, die Erkrankungen der Schleimhäute an Augen, Nase oder im Genitalbereich verursachen und im schlimmsten Fall zu Unfruchtbarkeit oder Erblindung führen können. Wird die Katze jedoch früh genug mit Antibiotika behandelt, stehen die Heilungschancen gut. Der Impfstoff gegen Chlamydien ist umstritten, da er, so die Kritik, nur bedingt wirke und es häufig zu Unverträglichkeitsreaktionen komme.
Mikrosporie und Bordetella bronchiseptica
Darüber hinaus sind Schutzimpfungen gegen Pilzbefall (Mikrosporie, Dermatophytose) und die Infektion mit einer speziellen Bakteriengattung (Bordetella bronchiseptica) möglich. Sie sollten jedoch nur durchgeführt werden, wenn der Tierarzt dazu rät oder eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.
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